FAQ

FAQ

Hier sind einige Fragen zu Balkonsolar in Freiburg zusammengefasst

In vielen Mietverträgen ist die Gestaltung der Außenfassade vertraglich geregelt. Daher bedarf die Montage in den meisten Fällen die Zustimmung des Vermieter*in/der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Unter anderem kamen bereits Produkte von Simon, Carpe Diem, SOLAR PEAK und BeOn Energy zum Einsatz. Teilweise sind die Geräte direkt mit einem Schukostecker versehen.

Sollte die Bundesnetzagentur einspeisende steckbare Solargeräte als meldepflichtig ansehen, könnte theoretisch ein Bußgeld nach § 21 (MaStRV) verhängt werden. Praktisch ist das zwar sehr schwer umsetzbar, da in der Regel keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen wird.

Die Registrierungspflicht sollte dennoch ernstgenommen werden, denn der §21 MaStRV erklärt auch die fahrlässig nicht durchgeführte oder unrichtige Registrierung zur Ordnungswidrigkeit. Somit kann dies gemäß §95 Abs. 1 Nummer 5 d, Abs. 2 EnWG eine Geldbuße von bis zu 50.000 € nach sich ziehen.

Wenn Sie einen Ferraris-Zähler (alter manueller Zähler mit Drehscheibe) haben, liegt die Wahrscheinlichkeit bei über 90%. 

Im Zweifelsfall können Sie immer Ihren Netzbetreiber kontaktieren.

Nur wenn ein Gutachter feststellt, dass der Schaden ohne steckbares Solargerät nicht aufgetreten wäre. Bei steckbaren Solargeräten nach dem DGS-Standard und Befolgen der Herstellervorgaben greift die Produkthaftung des Herstellers.

Die Sicherheit bzw. Brandgefahr von Mini-PV-Anlagen wurde für einige reale, typische Hausinstallationen (Leitungen, Steckdosen, Schraubverbindungen etc.) durch Messung vor Ort und im Labor ermittelt. Die Ergebnisse präsentierte allgemeinverständlich inkl. schematischer Darstellung verschiedener Szenarien der Vortrag der DSG (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.) beim Forum Stecker-Photovoltaik des Bauzentrum Münchens am 6.10.2022. Das beruhigende Fazit: Bei Steckdosen und Leitungen mit normgerechter Absicherung und reichten die Reserven und es bestand keine Brandgefahr. Die Zustände von Verteildosen variieren deutlich, sollten bei Überberschreitung der theoretischen Lebensdauer von 35 Jahren ganz allgemein überprüft werden, und bei Messungen vor Ort hielt auch eine 50 Jahre alte Elektroinstallation bzgl. Temperatur die Normwerte für neue Schraubverbindungen ein.

Ein umfangreiche FAQ-Liste, die die meisten Fragen zu Balkonsolar beantwortet, gibt es auf der pvplug.de. Diese wird herstellerunabhängig von der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. betrieben.